Gewährleitungsbestimmungen für Fahrzeuge
AGB
Gewährleistung an den von uns verkauften Fahrzeugen werden nach den Gewährleistungsbestimmungen der einzelnen Impoteure und Lieferanten durchgeführt. Diese können in den jeweiligen Richtlinien und Vorgaben des Herstellers (Serviceheft) nachgelesen werden.
Vorraussetzung für eine Inanspruchnahme der Gewährleistung sind in allen Fällen
- Die Einhaltung der vorgeschriebenen Serviceintervalle gemäß Inspektionsplan des Herstellers.
- Bei Fahrzeugen die nicht bei uns gekauft, aber wir Vertragshändler sind ein Vollständig/Korrekt ausgefülltes Serviceheft
- Service- und Reparaturarbeiten(während der Garanrie/GW wenn Hersteller das so vorschreibt) nur von autorisierten Vertragshändler durchzuführen
- Die ausschließliche Verwendung von Originalteilen-für nicht vom Importeur freigegebene Ersatzteile leisten wir weder gewährfür diese Ersatzteile noch für eventuelle verursachte Folgeschäden
Ausgeschlossen aus der Gewährleistungsind nachfolgend angeführte Verschleißteile bzw. wenn erhöhter Verschleiß durch unsachgemäße Handhabung oder Fehlverhalten im Fahrbetrieb hervorgerufen wird.
Einsatz der Fahrzeuge zu sportlichen Zwecken(Rennen, Gelände oder änl.)
Zündkerzen, Filter, Antriebsriemen/Ketten, Brems-u. Kupplungsbeläge, Lampen, Sicherungen Batterie, Reifen u. Schläuche, Gummiteile, Seilzüge, Tachowellen, Reglerrollen, Betriebs-u. Schmierstoffe, Optische u. Technische Veränderung der KS und Auspuffanlage, sowie der Elektronic
Weitere Regelungen entnehmen Sie den jeweiligen Handbüchern der Hersteller, was Sie bei Fahrzeugübergabe Ausgefüllt mit erhalten
Gewährleistung bei Reparaturarbeiten
Die eventuellen Schäden o. Mängel nach Wartungs bzw. Reparaturarbeiten in unserer Werkstatt werden durch uns nachgebessert. Dort gilt das allgemeine Recht der GW und das BGB